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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Fronbote mu gegen den Richter mitschwren, da dessen Schuld hher als sein Gewette geht

 # FolioBeschreibung Anzahl 
131vGerichtszeugnis mit und gegen den Richter. Zeugnis über das Klosterleben. Siebener-Eid und Veranlassung des Beklagten zum eigenen Zeugeneid.
 

 
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